Sicherlich gelten in der heutigen Zeit bei Geschenken durch viele Regularien wie dem geldwerten Vorteil und individuelle Unternehmensregelungen immer größere Hürden. Aber ein Geschenk wie unser Spendengutschein, dessen monetärer Wert nicht der Beschenkte, sondern ein soziales Projekt erhält, fällt nicht unter diese Regularien.

Warum ist das so?
Ganz einfach. Das monetäre Geschenk ist der Spendengutschein an sich. Ein Cent-Artikel, der nicht zu versteuern ist und auch nicht als persönliche Bereicherung gilt. Der Beschenkte kommt selbst nie in den Besitz des Spendenbetrages auf dem Spendengutschein. Das eigentliche Geschenk ist die Möglichkeit zu entscheiden, welches soziale Projekt mit IHRER Spende unterstützt werden soll. Ein gutes Gefühl, Gutes getan zu haben. Und dieses rein emotionale Geschenk fällt unter keinen Kodex.

KEINE VERSTEUERUNG DES GELDWERTEN VORTEILS NÖTIG
KEINE VERSTEUERUNG DES GELDWERTEN VORTEILS NÖTIG

Durch den niedrigen Materialwert des Spendengutscheins fällt er steuerlich als Geschenk unter die Bewertung von Streuartikeln (Kalender, Kugelschreiber, Feuerzeuge, etc.). Die Spende als ideeller Wert ist für Ihr Unternehmen eine normale Spendenausgabe. Denn über den Spendenwert erhalten Sie von uns eine steuerabzugsfähige Spendenquittung.

HELPCARDS FALLEN NICHT UNTER DEN VERHALTENSKODEX BEI GESCHENKEN
SPENDENGUTSCHEINE FALLEN NICHT UNTER DEN VERHALTENSKODEX BEI GESCHENKEN

Geschenke seitens Lieferanten oder Geschäftspartnern entgegenzunehmen wird heute sehr genau kontrolliert oder ist teilweise schon gänzlich untersagt. Ausnahmen sind sogenannte Streuartikel. Der Spendengutschein ist hier eine ideale Lösung: Denn sein „materieller Wert“ beträgt ja nur die Produktionskosten der Karte. Und der ist vergleichbar mit den Kosten für einen Kugelschreiber. Hingegen der „ideelle Wert“ in Form der Spende kann nur für die ausgewählten Hilfsprojekte eingesetzt werden. Damit fällt der Spendengutschein nicht unter die Präsentregelungen vieler Firmen und bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Kunden und Partner trotzdem emotional zu beschenken.

KOMMISSIONSABRECHNUNG MÖGLICH
KOMMISSIONSABRECHNUNG MÖGLICH

Kennen Sie das Problem, dass Sie Incentives verschenken und gar nicht wissen, ob Ihre Kunden oder Mitarbeiter sich darüber überhaupt freuen? Henry Ford hat einmal gesagt: „Ich weiß, die Hälfte meiner Werbung ist hinausgeworfenes Geld. Ich weiß nur nicht, welche Hälfte.“ Mit dem Spendengutschein passiert Ihnen dies nicht!

Wahlweise können Sie unsere Spendengutscheine (HelpCards / E-HelpCards / HelpCodes) auch auf Kommission bestellen. Durch unsere Kommissionsfunktion zahlen Sie erst „nach der Kampagne“ nur den Spendenwert, der auch wirklich von den Beschenkten eingelöst wurde. Nur die geringen Produktionskosten und eine Abwicklungsgebühr von 5 % fallen im Vorfeld für Sie an. So haben Sie keinen Verlust in Ihrer Aktion und zahlen nur dann, wenn Ihr Beschenkter den sozialen Nutzen auch wirklich einsetzt. Effektiver kann ein ausgeglichenes Kosten/Nutzen-Verhältnis zur emotionalen Kundenbindung kaum sein. Bei den Abrechnungen erhalten Sie auch immer die Kartennummern mitgeliefert und können so z.B. auch feststellen, welche Ihrer Kunden sich für soziale Projekte interessieren.